Anschlussbillette

Falls Sie einmal weiter fahren: Anschlussbillette erlauben die Weiterreise in Zonen, die über den Geltungsbereich Ihres Billettes oder Abos hinausgehen.

Anschlussfahrten innerhalb des Verbundgebietes 

Sie haben einen Z-Pass und wollen in einem der beteiligten Verbünde weiterfahren? Dann brauchen Sie einen regulären Fahrausweis dieses Verbundes ab der nahtlos an Ihren Z-Pass angrenzenden Zone.

Ausnahme: Das gilt nicht, wenn das Verkehrsmittel im Verbund der Weiterfahrt innerhalb des Gültigkeitsbereichs Ihres Z-Passes nicht hält (z. B. bei einem Schnellzug ohne Halt, siehe Beispiel). In diesem Fall benötigen Sie einen Fahrausweis ab dem letzten Halteort.

Beispiel:
Sie besitzen einen OSTWIND-Fahrausweis für Zone 924 (Weinfelden):

Fahrt mit der S-Bahn Linie 24 mit Halt in Märstetten oder InterRegio oder InterCity mit Halt in Frauenfeld:
Sie benötigen:
Z-Pass-Fahrausweis Märstetten–Zürich mit den Zonen 110, 120, 121, 122, 163, 921, 922, 923
(10 Zonen berechnet, wobei die Zonen 110 und 120 doppelt zählen)

Druck

Fahrten über die Verbundgrenze

Für Fahrten über die Verbundgrenze hinaus sind Z-Pass-Fahrausweise nur bis zum letzten fahrplanmässigen Halt innerhalb der gelösten Zonen gültig.

Beispiel:
Sie besitzen einen Z-Pass-Fahrausweis OSTWIND–ZVV ALLE Zonen. Für die Anschlussfahrt nach Bern benötigen Sie im InterCity Zürich HB–Bern ohne Halt ein Anschlussbillett Zürich HB–Bern.

Die Verfügbarkeit der Anschlussfahrausweise ist abhängig vom Kaufort. Den korrekten Anschlussfahrausweis lösen Sie bequem als elektronisches Ticket (E-Ticket) im Online-Ticketshop der SBB unter www.sbb.ch/ticketshop.