Anschlussbillette

Falls Sie einmal weiter fahren: Anschlussbillette erlauben die Weiterreise in Zonen, die über den Geltungsbereich Ihres Billettes oder Abos hinausgehen.

Anschlussfahrten innerhalb des Verbundgebietes 

Sie haben einen Z-Pass und wollen in einem der beteiligten Verbünde weiterfahren? Dann brauchen Sie einen regulären Fahrausweis dieses Verbundes ab der nahtlos an Ihren Z-Pass angrenzenden Zone.

Ausnahme: Das gilt nicht, wenn das Verkehrsmittel im Verbund der Weiterfahrt innerhalb des Gültigkeitsbereichs Ihres Z-Passes nicht hält (z. B. bei einem Schnellzug ohne Halt, siehe Beispiel). In diesem Fall benötigen Sie einen Fahrausweis ab dem letzten Halteort.

Beispiel:
Sie besitzen einen Tarifverbund Zug-Fahrausweis für die Zone 610 (Zug):


Fahrt mit der S-Bahn Linie 5 mit Halt in Steinhausen

Sie benötigen:
Z-Pass-Fahrausweis Steinhausen–Zürich mit den Zonen 110, 154, 155, 156, 623, 624
(7 Zonen berechnet, wobei die Zone 110 doppelt zählt)

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Fahrt mit dem InterRegio mit Halt in Thalwil oder dem EC, ICN, InterRegio ohne Halt
Sie benötigen:
einen durchgehenden Z-Pass-Fahrausweis Zug–Zürich mit den Zonen 110, 150, 151, 154, 155, 156, 610, 623, 624
(7 Zonen berechnet, inklusive Gratiszonen, wobei die Zone 110 doppelt zählt)

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Fahrten über die Verbundgrenze

Für Fahrten über die Verbundgrenze hinaus sind Z-Pass-Fahrausweise nur bis zum letzten fahrplanmässigen Halt innerhalb der gelösten Zonen gültig.

Beispiel:
Sie besitzen einen Z-Pass-Fahrausweis Schwyz/Zug–ZVV ALLE Zonen. Für die Anschlussfahrt nach Bern benötigen Sie im InterCity Zürich HB–Bern ohne Halt ein Anschlussbillett Zürich HB–Bern.

Die Verfügbarkeit der Anschlussfahrausweise ist abhängig vom Kaufort. Den korrekten Anschlussfahrausweis lösen Sie bequem als elektronisches Ticket (E-Ticket) im Online-Ticketshop der SBB unter www.sbb.ch/ticketshop.