Welches Ticket muss ich für eine Schifffahrt lösen?

Auf dem Zürich- und dem Greifensee muss der Fahrausweis die Ein- und die Ausstiegszone enthalten sowie grundsätzlich sämtliche Zonen, die durchfahren werden. Bei den Querfahrten Thalwil-Küsnacht, Thalwil-Erlenbach, Horgen-Meilen, Männedorf-Wädenswil und Stäfa-Wädenswil sind im Lokalverkehr nur die Ein- und die Ausstiegszonen erforderlich.

Ausnahme: Bei längeren Schifffahrten (z.B. Zürich, Bürkliplatz nach Rapperswil) werden nur die Zonen der einen Uferseite gezählt (in diesem Fall: Alle Zonen), obwohl das Schiff einen Zickzack-Kurs fährt.

Mit Ihrem Ticket können Sie innerhalb der aufgeführten Zonen und während der Gültigkeit so oft fahren, wie sie möchten. Und dies mit Bahn, Bus, Tram, Schiff oder Seilbahn.

Beispiele

  • Die Schifffahrt von Stäfa (Zone 143) nach Horgen (151) verläuft über Männedorf (142) und die Halbinsel Au (152). Dementsprechend müssen 4 Zonen gelöst werden.
  • Für eine Fahrt von Thalwil nach Wädenswil müssen nur die 3 Zonen des linken Seeufers (150, 151, 152) gelöst werden, obwohl Sie dafür in der Regel in Männedorf umsteigen müssen. Mit dem gelösten Ticket für 3 Zonen können Sie anstelle des Schiffs auch die S-Bahn nehmen.

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