Muss ich für meine Enkel, Neffen, Nichten, Tageskind usw. auch ein Billett lösen?

Wenn Sie im Besitz einer Kinder-Mifahrkarte sind, können Begleitpersonen ab 16 Jahren (Grosseltern, Gotte, Götti, Nachbarn, Tante, Onkel, Freunde, Bekannte, Tagesmütter, Nannys, usw.) mit einem bestimmten Kind günstig und bequem mit dem öV reisen. Die Kinder-Mitfahrkarte gilt für alle Z-Pass Fahrausweise.

Details zum neuen Angebot: siehe www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/junior-karte-kinder-mitfahrkarte