An wen kann ich mich wenden, wenn ein Konflikt mit einem Transportunternehmen nicht zu meiner Zufriedenheit gelöst wurde?

Eine unabhängige und neutrale Schlichtungsstelle kann unter www.voev.ch/de/Service/Ombudsstelle-oV angerufen werden, wenn ein Konfliktfall mit einem Transportunternehmen nicht zu Ihrer Zufriedenheit erledigt werden konnte. Fahrplanbegehren unterstehen dem offiziellen Fahrplanverfahren und werden nicht durch die Schlichtungsstelle behandelt.